Warum brauche ich eine Geschäftsinhaltversicherung? Teil 6 – Betriebsunterbrechungsversicherung

Heute stellen wir den letzten aber enorm wichtigen Baustein der Geschäftsinhaltversicherung vor: Die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Folgende Anfrage erreichte uns: Herr Zellerer, meine Praxis ist weg

Nach einer kurzen Zeit des Nachdenkens und der Nachfrage: was weg heißt erklärte unsere Kundin, dass sie morgens in ihre angemieteten Praxisräume im 1. Obergeschoss eines Gebäudes gehen wollte und sah, dass eine Gasexplosion im Erdgeschoss auch die oberen Geschosse völlig zerstört hatte.
Also: die Praxis war wirklich „weg“!

Für die Folgeschäden nach (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm) springt dann  die Betriebsunterbrechungsversicherung ein, wenn der Praxisbetrieb nicht fortgesetzt werden kann (z.B. Trocknung, Entsorgung- und Renovierung oder auch Neubau sowie Zeitüberbrückung bei Neubeschaffung der Praxisausstattung). Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Sie dann vor den fortlaufenden Kosten (entgangener Gewinn, Miete, Versicherungen, Steuer usw.)

Mehr über die Geschäftsinhaltversicherung (auch Praxisinventar-Versicherung genannt) lesen Sie in den Blogbeiträge der letzten Wochen:

Feuerversicherung
Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
Leitungswasserversicherung
Sturmversicherung