Warum brauche ich eine Geschäftsinhaltversicherung? Teil 3 – Einbruch, Raub, Vandalismus

Die Grundlagen der Geschäftsinhaltversicherung und warum Sie auch für Therapeuten, Studiobesitzer und Heilpraktiker nutzbringend sein kann haben wir bereits in Teil 1 und Teil 2  (Feuerversicherung) dieser Blogreihe vorgestellt.
Nun geht es weiter mit dem Baustein „Raub, Einbruch und Vandalismus“.

Auch bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände durch Einbruchdiebstahl oder Raub haben Sie Glück, wenn Sie eine Geschäftsinhaltversicherung abgeschlossen haben.
Diese deckt Schäden innerhalb der Praxis, des Studios oder Grundstückes nach einem Einbruch.

Jeden Tag werden der Polizei Unmengen an Einbrüchen gemeldet. Dabei können sowohl teure Geräte, Behandlungsequipment oder Bargeld gestohlen werden. Aber leider wird auch oftmals die Einrichtung beschädigt. Für Sie ist dann nicht nur der Verlust materieller Gegenstände schmerzhaft, sondern Sie haben noch hohe zusätzliche Kosten für die Beseitigung der Einbruchspuren oder von Vandalismusschäden.

Ein Beispiel aus dem Versicherungsalltag: An einem Wochenende dringen unbekannte Täter durch die hintere Zugangstür in die Praxis der systemischen Beraterin und Heilpraktikern Katharina F. ein. Die gut gesicherte Tür wird beim Einbruch völlig zerstört. Voraussichtlich auf der Suche nach Drogen brechen die Täter alle Schränke auf und besprühen aus Frust die Wände und Decken der Praxis mit Farbe.