Tätige im Heilwesen sind mit unseren Versicherungen individuell abgesichert!

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Passender Versicherungsschutz für alle Berufsgruppen im Heilwesen Gesundheitswesen

Nachlässe auf die Berufshaftpflichtversicherung:

  • 10% bei gleichzeitigem Abschluss einer Praxisversicherung
  • 20% bei Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis auf den Gesamtbeitrag der Haftpflichtversicherung

 Die wichtigste Versicherung für Tätige in einem Heil- und Gesundheitsberuf ist die Berufshaftpflichtversicherung:

Berufshaftpflichtversicherung Heil- und Gesundheitswesen

Wir von der Continentale Berufshaftpflicht haben für jeden Beruf die passende und kostengünstige Berufshaftpflichtversicherung.

Vielleicht fragen Sie sich, warum die Berufshaftpflichtversicherung für Sie unverzichtbar ist?
… Werfen Sie einen Blick auf unser kurzes Video:

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https://www.youtube-nocookie.com/watch?v=MaNWqBF25bg

Oder lesen Sie mehr in unserem Blogbeitrag zur Berufshaftpflichtversicherung. Schützen Sie das, was Sie sich mit Ihrer Praxis oder Studio aufgebaut haben!

Praxis- und Studio-Absicherung

1. Geschäftsinhaltversicherung
Die sogenannte Geschäftsinhaltversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige:

  • Feuerversicherung
    Schäden an versicherten Gegenständen in der Praxis durch Brand, Blitzschlag, Explosion.
  • Einbruchdiebstahl und Raub
    Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb der Praxis oder Grundstückes und Vandalismus nach einem Einbruch.
  • Leitungswasserversicherung
    Schäden an versicherten Sachen durch austretendes Wasser aus dem festverbundnen Rohrleitungssystem, inkl. Folgeschäden
  • Sturmversicherung
    Schäden an versicherten Sachen durch Sturm, inkl. Folgeschäden

2. Geschäftsunterbrechungsversicherung

Wenn ein Geschäfs-Weiterbetrieb infolge eines Schadens (siehe o.g. Gefahren) nicht möglich ist, tritt die Unterbrechungsversicherung ein. Unterbrechungsschaden ist sowohl der entgangene Betriebsgewinn, als auch der Aufwand an fortlaufenden Geschäftskosten, z.B. Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, bestimmte Steuer- und Versicherungsbeiträge, Kapitalzinsen (Kredite) und sonstige laufende Kosten (z.B. Praxismiete).

Die Praxisunterbrechungsversicherung haftet auch für Folgeschäden, die nicht sofort erkennbar sind, jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Schadens erkennbar werden oder entstehen.

3. Elektronikversicherung

Heutzutage ist auch kaum eine Heilpraxis in der Lage, sich dem Wettbewerb, ohne den Einsatz von elektronischen Geräten und elektrotechnischen Anlagen zu stellen. Kommunikationstechnik, Informationstechnik, Bürotechnik, Medizintechnik etc. müssen effektiv, dauerhaft und reibungslos funktionieren. Kommt es durch unvorhersehbare Ereignisse zur Beschädigung oder gar zur Zerstörung, sind z. T. enorme Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung gegeben – Abhilfe schafft eine Elektronikpauschalversicherung.

Versicherungssumme
Im Rahmen der Elektronikpauschalversicherung errechnet sich die Versicherungssumme aus dem Neuwert (Listenpreis) der zu versichernden Geräte. Im Rahmen der Software-/Datenträgerversicherung ist der Kaufpreis der Programme und die Rekonstruktionskosten der Software mit einzubeziehen.
Wichtig ist, dass alle elektronischen Geräte im Studio berücksichtigt werden.

Versicherte elektronischen Geräte
Es sind sämtliche elektronischen Geräte im Studio versichert.

  • Informationstechnik (PC, elektronische Kassen, Kreditkartenlesegeräte, Laptop, usw.)
  • Kommunikationstechnik (Telefonanlagen, Mobiltelefone, Telefaxgeräte usw.)
  • Bürotechnik (Kopierer, Drucker, usw.)
  • Medizintechnik (Therapie- und Diagnostikgeräte im Studio und beim Hausbesuch)

Versicherte Gefahren

  • Kurzschluss, Überspannung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm, Überschwemmung, Feuchtigkeit

…. Sowie alle weiteren äußeren Einwirkungen die zu einem Sachschaden führen, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen nicht ausgeschlossen sind oder anderweitig definiert sind

Wir beraten Sie, wenn Sie Zweifel haben > Vereinbaren Sie einen Rückruftermin

Firmenrechtsschutzversicherung

Mit unserer Rechtsschutzversicherung erhalten Heilpraktiker eine besondere Absicherung im Falle von Rechtsstreitigkeiten. Die Rechtsschutzversicherung ist nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung zu verwechseln. In der Berufshaftpflichtversicherung hat der Rechtsschutz eine passive Rolle (wenn Sie einen Schaden verursacht haben werden, Sie vom Haftpflichtversicherer auch anwaltlich vertreten – PASSSIVER RECHTSSCHUTZ)

Wenn Sie Ihr eigenes Recht durchsetzen möchten und müssten, lässt sich das oftmals nur vor Gericht und mit Hilfe von Anwälten durchsetzen (AKTIVER RECHTSSCHUTZ)

Der eigene (private oder berufliche) Rechtsschutz übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten sowie etwaige Aufwendungen für Sachverständige. Ohne eigene Rechtsschutzversicherung besteht sonst für Sie ein nicht unbeträchtliches Kostenrisiko.

Was kann beim Berater in Sachen Rechtsschutz passieren?

Da gibt es sehr viele Ansatzpunkte:

  • Das zuständige Finanzgericht erhebt Anklage wegen vermeintlich nicht gezahlter Steuern.
  • Wegen wiederholter Unregelmäßigkeiten mussten Sie einem Angestellten kündigen. Beim Amtsgericht wird eine Kündigungsschutzklage angestrebt. Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei in der ersten Instanz die eigenen Kosten selbst. Diese Kosten werden dann von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
  • Die Berufsgenossenschaft nimmt nach einem Arbeitsunfall beim Praxisinhaber Regress.
  • Der Heilpraktiker muss sich gegen Fahrverbot, Führerscheinentzug usw. in Zusammenhang mit dem Dienstfahrzeug wehren.
  • Abwehr von gerichtlichen Ansprüchen nach der DSGVO.
  • Streitigkeiten wegen der Betriebserlaubnis.
  • Streitigkeiten mit dem Vermieter der Räume.