Brand-Feuer

Warum brauche ich eine Geschäftsinhaltversicherung? Teil 2 – Feuerversicherung

Als Heilpraktiker, Therapeut oder Coach haben Sie höchstwahrscheinlich bereits eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen und fragen sich, warum eine Geschäftsinhaltversicherung sinnvoll sein könnte?

Letzte Woche haben wir Ihnen die Geschäftsinhalts- bzw. Praxisinventarversicherung im Allgemeinen vorgestellt und heute erfahren Sie mehr zum enthaltenen Baustein „Feuerversicherung“.
Die Feuerversicherung deckt mögliche Schäden an versicherten Gegenständen, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind. Egal ob in der Praxis eines Heilpraktikers, psychologischen Beraters, Ergotherapeuten oder Studio eines Piercers, Personal Trainers u.ä.

Zweifelsfrei ist die Feuerversicherung im Rahmen der Geschäftsinhaltversicherung eine der wichtigsten Absicherungen, denn die Gefahr ist groß, dass Ihr Studio oder Ihre Praxis durch einen Brand, zum Beispiel wegen eines elektrischen Defekts, komplett ruiniert wird. Auch mit den Lösch- und Aufräumarbeiten können enorme Summen auf Sie zukommen.

Ein Beispiel aus unserem Versicherungsalltag: Der Kaffeevollautomat beim Heilpraktiker für Psychotherapie Daniel P. stand aus Platzgründen auf einem Cerankochfeld. Aus Versehen wurde dessen Drehschalter bewegt und unbemerkt das Kochfeld angeschaltet. Die komplette Küche, in der auch einige technische Analysegeräte standen, sowie der angrenzende Empfang brannten völlig aus.

Unsere Experten beraten Sie zu den Versicherungen, die wirklich wichtig für Ihre Praxis und Ihr Studio sind!