
Das Heilpraktiker Versorgungswerk – ein flexibler Baustein für Ihre Altersrente
Schluss mit hohen festen Beiträgen!
Viele Heilpraktiker können gerade in der Startphase nicht regelmäßig hohe Beiträge für die Altersvorsorge beiseite legen.
Jeder Monat ist anders – das Heilpraktiker-Versorgungswerk ist genau auf Ihre monatlich schwankenden Praxiseinnahmen vorbereitet.

Schritt 1: Sie überlegen, welchen Monatsbeitrag Sie für Ihre Altersversorgung ausgeben würden (Minimum: 10,- €).
Schritt 2: Sie zahlen einen Monatsbeitrag in der Höhe Ihrer Wahl in den Grundvertrag Ihres Heilpraktiker-Versorgungswerk ein.
Schritt 3: Den Rest Ihres gedachten Beitrags für Ihre Altersvorsorge legen Sie auf ein Konto.
Schritt 4: Sie leisten eine freiwillige jährliche Zuzahlung zum Ende des Wirtschaftsjahres (Minimum: 500,- €).
Beispielrechnung für das Heilpraktiker-Versorgungswerk:

Hier das PDF-Dokument mit der kompletten Musterberechnung zum Heilpraktiker-Versorgungswerk
Das Angebotsbeispiel für Ihre Altersvorsorge beruht auf:
– Eintrittsalter 30 Jahre
– monatliche Zahlung 100,- Euro
Warum sollten Heilpraktiker für´s Alter vorsorgen?
Lesen Sie im Interview nach, welch flexible Lösung das Heilpraktiker-Versorgungswerk für Ihre Altersvorsorte bereit hält.
ABER: Vor allem die aktuelle Bevölkerungsentwicklung macht eine stärkere Eigen-Vorsorge für das Rentenalter erforderlich. Immer weniger Berufstätige müssen mehr Rentner finanzieren. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Das kann nicht funktionieren!
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Flexibilität
Läuft die Praxis gut, können Sie mehr auf Ihr Konto einzahlen, läuft die Praxis einmal nicht so gut, dann legen Sie in diesem Monat einfach weniger oder auch einmal nichts zurück.
Spätestens Mitte Dezember des laufenden Geschäftsjahres machen Sie in Ihrem persönlichen Konto „KASSENSTURZ“ …
… und entscheiden dann, wieviel Sie in Ihren eigenen Vertrag zur Altersvorsorge einzahlen möchten.
Eine jährlich zusätzliche Einzahlung zum Heilpraktiker-Versorgungswerk ist kein MUSS – es ist eine von Ihnen frei gewählte Entscheidung
Alle Einzahlungen im Wirtschaftsjahr 2020 können mit 90% beim zu versteuernden Einkommen geltend gemacht werden
Einzige Voraussetzung ist: Die Zuzahlung zum Heilpraktiker-Versorgungswerk muss im aktuellen Wirtschaftsjahr (spätestens 15.12.) erfolgen, um steuerlich wirksam zu werden. Mehr zur Sonderzahlung in den FAQ.
Heilpraktiker Versorgungswerk: Basisrente mit Steuervorteil

Staatlicher Zuschuss zur Altersvorsorge (Details in den FAQ)
2020: Bis zu 90% der Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden
Steuerliche Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe steigt über die Jahre

Schon ab 10 € monatlich
Bei gutem Geschäftsverlauf: die Altersvorsorge mit einer Sonderzahlung aufstocken
Flexible Erhöhung Ihrer regelmäßigen Vorsorgebeiträge immer möglich

Individuell und flexibel
Abgesichert auch ohne gesetzliche Rente
Vorsorge jetzt = mehr freie Zeit im Alter
Die Continentale bietet maßgeschneiderte Versicherungen für Heilpraktiker
Die Continentale, als Spezialversicherer für Heilpraktiker (gegründet 1926 von Heilpraktikern), bietet dabei eine ganz spezielle, auf die Bedürfnisse des Heilpraktikers Form der staatlich geförderten Altersvorsorge an:
Für Heilpraktiker und deren Angehörige gibt es Sonderkonditionen durch Rahmenverträge. Profitieren Sie vom günstigen Beitrag!
Sichern Sie sich jetzt eine lebenslange Rente und sorgen Sie fürs Alter vor. Nutzen Sie die steuerliche Förderung vom Staat: die Altersvorsorgebeiträge sind als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
Als berufsspezifische Altersversorgung für Heilpraktiker, Tierheilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychotherapie haben Sie ein solides Fundament für eine lebenslange Altersrente.