Wie erfolgt die Sonderzahlung?

Nachdem das Versorgungswerk mit einem Grundvertrag (monatlichen Einzahlung mind. 10 €) begonnen hat, haben Sie die Möglichkeit 2 x pro Jahr eine freiwillige Zuzahlung von mind. 500.- € zu leisten.
Maximaler Jahresbetrag: monatliche Einzahlungen und freiwillige Zuzahlungen begrenzt für Ledige auf jährlich 25.046.- €, bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften 50.092.- €.

Sie erhalten mit Übersendung des Versicherungsscheines einen Leitfaden für alle Sonderzahlungen.

Januar, 2020|
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