Kann ich die Beiträge zum Versorgungswerk steuerlich absetzen?

Bei der Rürup-Rente steigt 2020 zusätzlich der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Während er bis 2014 für Alleinstehende bei 20.000 Euro pro Jahr festgeschrieben war, ist er seit 2015 an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Dort erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze 2020 auf 82.800 Euro West und 77.400 Euro Ost.
Daher können Versicherte mit ihrer Rürup-Rente 2020 bis zu 25.046 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 50.092 Euro beim Finanzamt anzumelden. Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 90 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 22.541 Euro und bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften 45.082 Euro als Sonderausgabenabzug an.
Zum Vergleich: 2019 waren es noch 21.388 Euro, im Jahr davor 20.392 Euro.

Der Steuervorteil wächst demnach stetig.

Januar, 2020|
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