Neben unserem optimalen Versicherungsschutz für Ihre Zahnbehandlungen, finden Sie hier einen Überblick der Zahnerkrankungen und Behandlungen

Karies

Was ist Karies?
Karies, auch Zahnfäule genannt, entsteht durch Bakterien, die in der Mundhöhle leben. Übermäßiger Verzehr von Zucker bietet den Kariesbakterien ideale Lebensbedingungen. Sie verstoffwechseln den Zucker in Säure, die den Zahnschmelz angreift und zu Löchern führt. Diese können so tief gehen, dass im schlimmsten Fall der Zahn nicht mehr zu retten ist und extrahiert werden muss. Vorher gibt es jedoch zahlreiche Rettungsmaßnahmen, wie etwa die Füllung und die Wurzelbehandlung.

PZR (Professionelle Zahnreinigung)

Die PZR ist der Hauptbestandteil der Zahnvorsorge, der Prophylaxe. Bei dieser Behandlung werden die Zähne mechanisch durch Bürsten, Air-Flow und Handinstrumente gründlich gereinigt. Man sollte zwei Mal im Jahr eine Zahnreinigung durchführen lassen. Bei erhöhten Kariesrisiko oder weiteren parodontalen Erkrankungen kann der Zahnarzt auch zu mehr Behandlungen raten. Durch die verschiedenen Gerätschaften werden festsitzende Zahnbeläge an Stellen entfernt, die bei der normalen, häuslichen Mundhygiene leicht vergessen werden oder sehr schwer zu erreichen sind.

Nach einer PZR sind die Zähne bis zu einer Stufe heller, da oberflächliche Verfärbungen, die durch verschiedene Lebensmittel, Kaffee, Tee oder Nikotin verursacht wurden, entfernt werden.

Die PZR stellt eine reine Privatleistung dar, wird aber in vielen Zahnzusatzversicherungen übernommen.

Fissurenversiegelung

Sie wird hauptsächlich bei Kindern und Jugendlichen vorgenommen. Bei der Fissurenversiegelung werden die feinen Rillen und Einkerbungen (Fissuren genannt) an den Prämolaren und Molaren versiegelt. Diese Maßnahme dient der Kariesprophylaxe. Mit einem Kunststoffmaterial werden die Fissuren aufgefüllt. Speisereste haben es nun schwer, sich an den Kauflächen festzusetzen und die Ansiedelung von Zahnbelägen („Plaque“) und Bakterien wird verhindert.

Es empfiehlt sich, vor der Versiegelung eine PZR durchzuführen, um die Kauflächen gründlich zu reinigen und somit zu verhindern, dass Keime und Bakterien unter der Versiegelung eingeschlossen werden.

Ähnlich wie bei der (Kunststoff-) Füllung wird zuerst der Zahnschmelz angeraut, mit einem flüssigen Kunststoff aufgefüllt und mit einer UV-Lampe ausgehärtet.

Fluoridierung

Mit hochdosierten fluoridhaltigen Cremes, Gels, Tabletten, Lacken oder Lösungen können überempfindliche, freiliegende Zahnhälse behandelt und der Zahnschmelz gehärtet werden. Die Fluoridierung wird aber auch zur Prophylaxe von Karies eingesetzt. Karies entsteht durch Plaque, bakterienhaltigen Zahnbelag, welcher durch hohen Zuckerkonsum und mangelnde Mundhygiene hervorgerufen wird.

Fluorid kann aber auch über die Nahrung aufgenommen werden, etwa durch fluoridiertes Speisesalz.

Bleaching

Als Bleaching bezeichnet man die Aufhellung der Zähne, hauptsächlich durch den Wirkstoff Wasserstoffperoxid. Durch den Wirkstoff wird aktiver Sauerstoff freigesetzt, welcher die ungewünschten Verfärbungen im Zahn aufspaltet und oxidiert. Das Bleaching stellt keine Gefahr für die Mundflora dar, es muss aber beim Auftragen Acht gegeben werden, dass das Zahnfleisch vor möglichem Kontakt mit dem Aufhellungspräparat geschützt wird. Nach der Behandlung sollte man färbende Lebensmittel wie Kaffee, Tee oder Rotwein sowie Nikotin meiden, da der Zahnschmelz noch sehr aufnahmefähig ist.

Da das Zahnbleaching unter die Kosmetische Behandlung fällt, stellt es keine Kassenleistung dar.

Es gibt mehrere Arten des Bleachings, zuerst sollte jedoch in allen Fällen eine gründliche Reinigung der Zähne, am besten durch eine PZR, vorgenommen werden, da die Zahnaufhellung so nicht durch unerwünschte Verunreinigungen behindert wird.

  • Home Bleaching
    Durch Abdrucknahme der Zähne wird vom Zahnarzt oder einem Zahntechniker eine Kunststoffschiene angefertigt. Der Patient füllt zu Hause eigenständig das Bleichmittel in die Schiene und lässt es eine bestimmte Zeit einwirken. Die Anwendungsdauer kann zwischen zwei und sechs Wochen betragen.
  • Bleaching in der Praxis
    Hier wird in der Zahnarztpraxis ein wasserstoffperoxishaltiges Mittel direkt auf die Zähne aufgetragen. Durch beleuchten mit einer UV-Lampe kann der Vorgang beschleunigt und intensiviert werden. Eine Behandlung an sich dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Bis zum gewünschten Ergebnis sind normalerweise zwischen zwei und vier Sitzungen notwendig.
  • Bleaching für innere Verfärbungen
    Sind z.B. nach einer Wurzelkanalbehandlung die Zähne verfärbt, füllt der Zahnarzt den Wurzelkanal mit einem Bleachingpräparat auf, welches dann mehrere Tage einwirkt. Die Kavität wird mit einem provisorischen Füllmaterial verschlossen. Bei einer Wurzelkanalfüllung ist der lebende Teil des Zahnes – die Pulpa – bereits abgestorben, wurde entfernt und durch ein künstliches Füllmaterial ersetzt. Durch dieses Absterben verfärbt sich der tote Zahn grau.

Kunststofffüllungen/ Kompositfüllungen

Die heutzutage primär verwendete Kunststofffüllung hat das früher sehr beliebte Amalgam abgelöst. Da beim Legen und beim Entfernen von Amalgamfüllungen das in der Legierung enthaltene Quecksilber freigesetzt wurde und in den Körper gelangte, wird diese Technik heutzutage kaum noch eingesetzt.

Heute nimmt man stattdessen Kompositmaterialien, die durch Adhäsivtechnik am Zahn befestigt werden. Die Behandlung wird vorwiegend bei kleineren Defekten im Zahnschmelz angewendet, bei denen ein Zahnersatz noch nicht indiziert ist. Der von der Karies zerstörte Zahnschmelz wird zunächst durch Bohrer oder Handinstrumente entfernt, anschließend wird der Zahnschmelz aufgeraut, um einen besseren Halt des Füllungsmaterials zu gewährleisten. Nach dem Auftragen eines Bondings wird das formbare Kompositmaterial in die Kavität gegeben und modelliert. Nach dem Aushärten unter einer UV-Lampe wird der Zahn poliert. Unter Umständen kann der Zahn, sollte ein größerer Defekt vorliegen, mit einer Krone oder einer Brücke endversorgt werden.

Die GKV übernimmt stets einen Teil der bei Füllungen anfallenden Kosten.

Wurzelbehandlung (Endodontie)

Durch Karies, Trauma oder undichte Füllungen können Bakterien in das Zahninnere eindringen und eine Entzündung der sogenannten Pulpa, des Zahnmarkes, hervorrufen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Zähne so lange wie nur möglich erhalten werden, um auch eine gesunde Stabilität des Kieferknochens sicherzustellen. Hätte der Knochen keine Aufgabe mehr, nämlich einen Zahn zu halten, würde er sich zurückbilden. Ein gesunder Knochen ist auch für eine mögliche spätere Versorgung mit Implantaten oder verschiedenen Prothesen wichtig.

Unter Lokalanästhesie wird der Zahn eröffnet und die nekrotische Pulpa mit feinen Handinstrumenten entfernt. Der Wurzelkanal wird gereinigt, desinfiziert, gespült und mit einem Medikament gefüllt, welches bis zur nächsten Behandlung im provisorisch verschlossenen Zahn verbleibt. Bis zur endgültigen Füllung und abschließenden Versorgung mit einer Brücke oder Krone werden im Schnitt drei Behandlungen benötigt.

Was kostet eine Wurzelbehandlung?
Je nach Aufwand liegen die Kosten zwischen 150 und 1000 Euro. Die GKV beteiligt sich allerdings nur an den Kosten, wenn durch die Behandlung eine geschlossene Zehnreihe erhalten wird oder vorhandener Zahnersatz Erhalten werden kann.

Sollte eine Wurzelkanalbehandlung nicht indiziert sein, ist die andere Option nur die Extraktion des Zahnes. Durch eine Zusatzversicherung kann dieses Risiko jedoch abgedeckt werden.

Wurzelspitzenresektion

Durch eine entzündete Pulpa können die Bakterien bis zur Wurzelspitze (Apex) gelangen und dort eine Infektion auslösen. Um den Zahn zu retten wird die Wurzelspitze in einem operativen Eingriff „resektiert“, also abgeschnitten. Dieser Vorgang wird nach einer vorausgegangenen Wurzelkanalbehandlung durchgeführt, sollte diese nicht den erwünschten Erfolg gebracht haben. Dabei eröffnet der Zahnarzt oder Kieferchirurg von außen den Kieferknochen. Durch dieses entstandene „Fenster“ kann die Operation an der Wurzelspitze erfolgen.

Revision der Wurzelbehandlung

Eine Revision wird gemacht, bevor als letzte Option die Wurzelspitzenresektion durchgeführt wird. Ist eine vorangegangene Wurzelbehandlung mit Wurzelfüllung nicht erfolgreich gewesen, weil dennoch Bakterien in den Kanälen verblieben sind, so muss die Füllung wieder entfernt werden. Wenn die Entzündung endgültig abgeklungen ist, kann der Zahn erneut gefüllt und mit einem Zahnersatz versorgt werden.

Parodontitis/ Parodontose

Parodontitis ist die chronische, bakterielle Entzündung des Parodontiums, des Zahnhalteapparates, die weit verbreitet ist. Diese Entzündung wird durch Bakterien hervorgerufen, welche in tiefe Zahnfleischtaschen eindringen und dort Zähne und Kieferknochen angreifen. Parodontitis führt zu schmerzhaften Zahnfleischentzündungen bis hin zum Zahnverlust. Gefährlich an dieser Erkrankung ist, dass sie oft lange Zeit unbemerkt bleibt und so unbehandelt voranschreiten kann. Deswegen sollte man bereits bei einer kleinen Zahnfleischentzündung Achtgeben und diese im Auge behalten, da sie sich zu einer ausgeprägten Parodontitis entwickeln könnte.

Bei der Parodontose Behandlung wird zunächst eine PZR durchgeführt, um die Zähne zu säubern und oberflächliche Bakterien bereits zu entfernen. Danach erfolgt die eigentliche Parodontose Behandlung. Unter örtlicher Betäubung werden bakterielle Beläge, die tief in den Zahnfleischtaschen liegen, entfernt. Dieser Eingriff wird als subgingivale Behandlung bezeichnet. Subgingival bedeutet: „unter dem Zahnfleischrand“. In besonders schweren Fällen kann der Zahnarzt eine Behandlung mit Antibiotika verordnen. In jedem Fall ist eine aktive Mitarbeit des Patienten Grundvorraussetzung für den Erfolg der Behandlung. Eine optimale Mundhygiene st unerlässlich.

Die GKV leistet bei der Parodontosebehandlung erst ab einer Taschentiefe von 3,5 mm

Knirscherschienen (Aufbiss-Schienen)

Eine Aufbiss- oder Knirscherschiene wird individuell aus Kunststoff angefertigt und wird über Nacht getragen. Hierdurch werden bei Knirschern die Kieferknochen entlastet und die Abnutzung der Zähne verhindert.

Es ist wichtig, die Kieferknochen zu entlasten, da eine Fehlfunktion des Kausystems auch Beschwerden wir Tinnitus, Kopfschmerzen und Verspannungen im Nacken, und Schulterbereich herbeiführen kann.

Zahnersatz

Veneers

Veneers sind feine Keramikschalen, die durch adhäsivtechnik auf den Zähnen festgeklebt werden. In mehreren Behandlungsschritten wird zuerst eine Abformung der Zähne genommen, aus der im Labor von einem Zahntechniker in Handarbeit die Veneers gefertigt werden. Zur Anbringung wird unter örtlicher Betäubung eine dünne Schicht des Zahnschmelzes abgetragen. Bis zur endgültigen Einsetzung der Veneers werden die Zähne mit Provisorien versorgt. Im Durchschnitt dauert die komplette Behandlung zwei Wochen. Veneers werden derzeit aus ästhetischen gründen immer beliebter.

Brücken

Brücken ersetzen verlorene Zähne durch – wie der Name schon sagt – „Überbrückung“. Die Nachbarzähne werden als Anker benutzt und dienen wie Brückenpfeiler der Befestigung. Fehlende Zähne können so ohne aufwendige Implantatsetzung ersetzt werden. Brücken werden vor allem im Bereich der Molaren, also der Backenzähne eingesetzt. Her ist ein Lückenschluss wichtig, um die Kaufunktion aufrecht zu erhalten. Auch kann durch eine Brückenversorgung verhindert werden, dass benachbarte Zähne in die Lücke kippen. In der Regel werden maximal zwei Zähne mit einer Brücke versorgt, ab drei fehlenden Zähnen wäre eine Stabilität nicht mehr gegeben. Bei der Brückenversorgung hat der Patient ebenfalls die Wahl zwischen Keramik und Metall.

Inlay/ Einlagefüllung

Bei größeren defekten Zahnflächen, die nicht mehr durch eine Füllung versorgt werden können, bietet sich eine Inlay-Versorgung an.

Nach der vollständigen Entfernung der Karies wird eine Abformung genommen. Nach einer provisorischen Versorgung wird das im Inlay im Labor passgenau hergestellt und durch Adhäsivtechnik und einem Bonding mit dem Zahn verklebt. Der Patient hat die Wahl zwischen Gold- und Keramikinlays. Der Vorteil von Inlays ist, dass sie im Vergleich zur Kunststoffüllung langlebiger und stabiler ist.

Kronen

Kronen werden häufig bei großflächigen Zerstörungen der Zähne oder nach Wurzelfüllungen verwendet. Die natürliche Zahnkrone wird hierbei durch eine Künstliche ersetzt. Voraussetzung ist lediglich das Vorhandensein einer Zahnwurzel oder eines Implantates. Man kann zwischen Keramikkronen und Metallkronen wählen.

Implantate

sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan welche in einem operativen Eingriff in den Kieferknochen verankert werden. Der Eingriff erfolgt unter lokaler Betäubung, kann aber in Extremfällen auch unter Vollnarkose durchgeführt werden. Allerdings bietet nicht jede Praxis eine Vollnarkose an.

Ist das Implantat eingewachsen, kann es mit einer Brücke oder Krone endversorgt werden. Wichtig ist, dass das Implantat gut einwächst, also vom Körper angenommen wird. Die Mundschleimhaut muss nah an das Implantat heranwachsen um zu verhindern, dass Bakterien und Keime in die Implantatwunde eindringen.

Prothesen

Geschiebeprothese

Diese Art der Prothese besteht aus zwei Teilen, die durch ein Geschiebe verbunden sind. Der fest verankerte Teil wird als Patrize und der Herausnehmbare Teil als Matrize bezeichnet.

Übergangsprothese/ Interimsprothese

Kunststoffprothese, die zur Überbrückung der Zeit zwischen Zahnextraktion und endgültiger Versorgung dient.

 

Ober-/ Unterkieferprothese

Sind sg. Vollprothesen oder Totalprothesen. Sie kommen zum Einsatz, wenn keine Zähne mehr vorhanden sind. Es können für die zusätzliche Stabilität aber auch Implantate gesetzt werden.

Im Oberkiefer ist der Halt mehr gegeben als bei Unterkieferprothesen, da die Prothese den kompletten Gaumen bedeckt und durch Speichel und Saugkraft eine stärkere Haftung gegeben ist.

Teilprothesen

Sie bestehen aus Kunststoff und sind durch Klammern an noch fest verankerten Zähnen verbunden. Nachts wird sie herausgenommen.

Druckknopfprothese

Auf ein zuvor eingesetztes Implantat wird ein Druckknopf befestigt, das Gegenstück der Verankerung ist in der Prothese verbaut.

Stegprothese

Hier werden zuerst Implantate gesetzt, auf die die Stegprothese verankert wird.

Teleskopprothese

Die Zähne, welche die tragenden Zähne für die Prothesenkonstruktion werden sollen, werden präpariert, abgeschliffen, und mit einer konischen Metallkrone überkront. Diese Art der Prothese bietet guten Halt und einen angenehmen Tragekomfort.

In allen Fällen ist die Behandlung, bzw die Herstellung und Einpassung der Prothesen relativ Zeitaufwendig, da Abdrücke genommen werden müssen, Eventuell Implantate gesetzt werden und die Prothese passgenau angefertigt werden muss. Auch die Preisspanne variiert stark – beginnend mit 500 EUR können die Kosten bis zu 7000 EUR hoch ausfallen.

KFO – Kieferorthopädie

Weisheitszähne

Die Weisheitszähne, auch 8er genannt, gehören zu den letzten Molaren Backenzähnen im Kiefer. Da bei vielen Menschen die Weisheitszähne keinen Platz im Kiefer haben, müssen sie oft extrahiert werden. Ansonsten könnten sich Zahn- und Kieferfehlstellungen einstellen.

Kieferorthopädie

Hier wird in Behandlungsgrade in KIG -Stufen eingeteilt. Es gibt fünf Kieferorthopädische-Indikationsgruppen-Stufen. Die GKV übernimmt allerdings nur Behandlungen, die den Stufen drei bis fünf entsprechen.

Durch feste oder lockere Spangen wird durch Zug und Druck Kraft auf die Zähne ausgewirkt um sie so in die gewünschte Stellung zu bringen.

Kieferfehlstellungen können vielfältige Ursprünge haben. Sei es durch familiäre Gegebenheiten, Daumenlutschen, Mundatmung oder Zahnengstand, die Gründe hierfür sind vielfältig.

Die Kieferorthopädische Behandlung wird bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt, da diese sich noch im Wachstum befinden und so ein noch ein gutes Ergebnis erzielt werden kann.

Herausnehmbare Spange

Sie werden häufig für kleineren Korrekturen eingesetzt.

Festsitzende Spange

Sie wird bei ausgeprägtem Zahn und Kieferfehlstellungen eingesetzt.

Zu den häufigsten Gebissfehlstellungen gehören der offene Biss, der Kreuzbiss, der Überbiss, bzw. Rückbiss, der Unterbiss, bzw. Vorbiss, Zahnengstand, das Diastema mediale (große Zahnlücke zwischen den ersten Frontzähnen/Schneidezähnen), retinierte Zähne, also Zähne, die nicht durchbrechen können und im Kiefer verbleiben, über- und unterzählige Zähne und der Tiefbiss.