Der Gesetzgeber hat die Höchstsätze zur Abzugsmöglichkeit bei der zusätzlichen Altersvorsorge nachgebessert. Mit Förderung des Staates ist der Anreiz jetzt noch größer, ein zusätzliches lebenslanges Alterseinkommen zu schaffen.
Für freiberuflich/selbständig Tätige (die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen) ist es die einzige Möglichkeit, vom Staat Förderung für eine lebenslange Rente zu erhalten. (Die Riester-Rente ist für sie tabu).

In unserem Versorgungswerk (auf Grundlage der Basis-Rente) steigt der Steuervorteil jährlich durch die steigende Absetzbarkeit. (ab 2025 sogar 100%)

Beispielrechnung bei einem Jahresaufwand von 3000.- € zur eigenen Altersvorsorge
Steuerersparnis für die Jahre 2020, 2021, 2023 und ab 2025

Aufwand für die steuerbegünstigte Altersvorsorge nach § 10 Nr. 2b EStG sind Sonderausgaben, die das zu versteuernde Einkommen in den Jahren 202 zu 90%, 2021 zu 92%, 2023 zu 96% und ab 2025 zu 100% des Aufwands mindern

Berechnung Steuerersparnis mit dem Versorgungswerk bis 2025