Was bedeutet der gesenkte Mindestbemessungsbeitrag für Krankenkassenbeiträge für Selbstständige?

News-Krankenkassenbeitrag für Selbstständige gesenkt

Für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages, den Selbstständige mindestens entrichten müssen, wird seit Anfang 2019,  eine gesenkte Mindestbemessungsgrundlage herangezogen.
Das bedeutet geringere Beiträge vor allem für diejenigen, die sich gerade mit einer neuen Praxis oder einem neuen Studio im Heil- und Gesundheitswesen selbstständig gemacht haben. Sie profitieren nun von einer Beitragsentlastung, wenn Sie sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Falls Sie sich fragen, ob sich das rentiert: Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung profitieren vom Versichertenentlastungsgesetz bis maximal 200.- € monatlich! Denn die Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige die freiwillig versichert sind, sinkt auf 1.038,33 € monatlich und damit wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert, auf rund 160,00 € im Monat!

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