Im Kassenbuch erfassen Sie sämtliche Geschäftsvorfälle Ihres Unternehmens, die in Barzahlungen erfolgen. Damit enthält Ihr Kassenbuch alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der Geschäftskasse und Sie haben Ihren Kassenbestand im Blick.

Und wer muss ein Kassenbuch führen? Laut Einkommensteuergesetz muss jeder Steuerpflichtige, der zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet ist, ein Kassenbuch führen.
Falls Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen dürfen, bspw. als Freiberufler, besteht keine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs. Allerdings kann das Finanzamt Sie dennoch zur Kassenbuchaufzeichnung verpflichten.
Alle Unternehmen, die viele Bargeschäfte abwickeln, wird die Führung eines Kassenbuchs empfohlen.

Und das sind die Vorteile eines Kassenbuchs: Jeder bar bezahlte Geschäftsvorfall, wird im Kassenbuch dokumentiert. Damit enthält jeder Posten diese Informationen:
· Datum des Geschäftsvorfalls
· Fortlaufende Belegnummer
· Buchungstext
· Steuersatz: Umsatzsteuersatz des Geschäftsvorfalls (meist 0, 7 oder 19 Prozent)
· Kasseneinnahme mit Betrag und Währung
· Kassenausgabe: mit Betrag und Währung
· Kassenbestand: Der jeweils aktuelle Bestand der Kasse

Kassenbuch Tipps

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