Der Bundestag hat vergangenen November eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen. Dieses „Masernschutzgesetz“ gilt für alle humanmedizinischen Heilberufe (Heilpraktiker, Therapeuten usw.) sowie deren Angestellte!

Stichtag soll der 1. März 2020 sein. Zu diesem Stichtag muss nachgewiesen werden können, dass ein entsprechender Impfschutz besteht.
Eine Ausnahmeregelung gilt für Personen, die nach ärztlicher Bescheinigung aufgrund einer Erkrankung, z.B. einer Allergie o.ä. von der Impfpflicht befreit sind und für Personen, die vor 1971 geboren sind; bei dieser Personengruppe wird davon ausgegangen, dass eine Immunität gegen Masern besteht.

Das Gesetz zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__23.html