Berufshaftpflicht mit Fadenlifting
In der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker sind ästhetisch-kosmetische Behandlungen in aller Regel nicht versichert.
Bei uns können Sie nun diesen zusätzlichen Versicherungsschutz auch für die Durchführung von Fadenlifting mit r
esorbierbaren Fäden aus Polydioxanon vereinbaren!
Voraussetzung ist der Nachweis einer Aus- und Fortbildung zum Fadenlifting, in der neben Injektionstechniken und den erforderlichen Hygienestandards insbesondere auch folgende Kenntnisse vermittelt werden:
  • Anforderungen an die Anamnese und Klärung möglicher Kontraindikationen vor Behandlungsbeginn und
  • das Erkennen von Behandlungskomplikationen und die zu ergreifenden Maßnahmen
In Ihrer Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker können Sie diese Behandlungen mit-versichern:
  • Fadenlifting mit resorbierbaren Fäden
  • Faltenunterspritzungen
  • Biolifting nach Prof. Dr. Rothschild
  • Fettweg-Spritze
  • Mesotherapie
  • MicroNeedling
Dieser Versicherungsschutz für Heilpraktiker gilt dann abweichend von Teil III, Ziffer 3.1.3 der Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker (BBR Heilwesen).