Sind ästhetische Behandlungen in der Berufshaftpflicht für Heilpraktiker enthalten?

Heute möchten wir die immer wieder gestellte Frage beantworten, ob die Berufshaftpflichtversicherung auch ästhetische und kosmetische Anti-Age-Behandlungen durch den Heilpraktiker abdeckt.

Die Antwort lautet: sofern Sie ästhetische Behandlungen wie die Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure mitversichert haben, sind Sie für diese Behandlungsrisiken natürlich abgesichert. Im Standardtarif für Heilpraktiker sind diese Behandlungen nicht enthalten.

Zu den ästhetischen Behandlungen zählen bspw.:

  • Faltenunterspritzungen bspw. mit Hyaluron, Collagen
  • MicroNeedling
  • Biolifting nach Prof. Dr. Rothschild
  • Fettweg-Spritze
  • Mesotherapie

Den richtigen Tarif finden Sie hier: https://www.continentale.info/heilpraktiker-aesthetik

Falls Sie in Ihrer Heilpraxis auch Fadenlifting durchführen, wählen Sie einen Tarif für ästhetisch behandelnde Heilpraktiker mit Fadenlifting. Dann sind in Ihrer Tätigkeit als Heilpraktiker neben den ästhetischen Behandlungen auch Fadenlifting mit resorbierbaren Fäden mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der Nachweis einer Aus- und Fortbildung zum Fadenlifting, in der neben Injektionstechniken und den erforderlichen Hygienestandards insbesondere folgendes vermittelt wird:

  • Anforderungen an die Anamnese und Klärung möglicher Kontraindikationen vor Behandlungsbeginn und
  • das Erkennen von Behandlungskomplikationen und die zu ergreifenden Maßnahmen.