Mann mit Skibrille und Anorak

Versicherungsnachweis auf Italiens Pisten

Seit Anfang dieses Jahres gilt auf Italiens Skipisten eine neue Regel für Skifahrerinnen/Skifahrer und Snowboarder: Sie müssen den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung erbringen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt.
Können Sie den Versicherungsschutz nicht nachweisen, so sind Bußgelder in Höhe von 100 bis 150 Euro fällig.

Je nachdem, ob Sie Single sind oder auch Ihren Partner/Partnerin versichern möchten, gibt es die passenden Tarife.

Nachweisservice für unsere Kunden

Wir haben für Kunden der Zellerer GmbH einen extra Service für die Bestätigung eingerichtet – bitte einfach eine Mail an PHV-Italien@continentale.info schicken.

Aber nicht nur auf der Piste ist die Privathaftpflicht essentiell; die Verbraucherzentrale stellt fest, dass eine Privathaftpflichtversicherung für Jede und Jeden ein absolutes Muss ist! Denn wird jemand versehentlich geschädigt, so haften Sie und zwar in unbegrenzter Höhe! Gut, wenn Sie im Schadensfall eine Privathaftpflichtversicherung haben; diese haftet sogar bei grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Vorsatz.
Mehr dazu.

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Wir beraten Sie schnell – kompetent – unverbindlich.

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