Es sind zwei mögliche Vertragsformen In der Elektronikversicherung möglich Pauschal- und Einzeldeckung.

Bei der Pauschalversicherung sind alle elektronischen Geräte bzw. Anlagen in der Praxis pauschal versichert. Hier wird lediglich die Höhe der Versicherungssumme der ganzen elektronischen Praxisausstattung definiert.

Im Gegensatz zur Einzeldekung, bei der eine bestimmtes Gerät als versichert gilt.

Pauschaldeckung: Die Versicherungssumme ergibt sich aus den Listenpreisen aller elektrischen und elektronischen Anlagen bzw. Geräte des Praxisbetriebes. Bei korrekter Angabe der Versicherungssumme wird Unterversicherungsschutz gewährt.

Einzeldeckung: Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Listenpreis des versicherte Gerätes.

Der Versicherungsschutz beginnt zum gewünschten Termin, welcher nicht in der Vergangenheit liegen darf .

Der frühestmögliche Versicherungsbeginn ist der Tag nach Antragstellung.

Die Elektronikversicherung wird in der Regel über die ABE (Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung) definiert.

Alle unvorhersehbar von außen einwirkenden Gefahren sind versichert, sofern diese einen Sachschaden an der versicherten Sache verursachen und sofern an anderer Stelle der vereinbarten Bedingungen, oder auf Antrag des Versicherungsnehmers, kein Ausschluss oder eine Einschränkung erfolgt.

Im Rahmen der Elektronikversicherung gilt ein Selbstbehalt von 250,00 €.

Der Versicherungsschein wird Ihnen per Post von Seiten des Versicherungsunternehmens zugestellt.

Die derzeitige Bearbeitungszeit inkl. Zustellung beträgt ca. 14 Tage.

Häufig werden elektronische Geräte oder Anlagen kreditfinanziert oder auch geleast.
Somit ist man als Schuldner verpflichtet eine Versicherung (hier Elektronikversicherung) abzuschließen, um im Schadenfall die Verpflichtungen gegenüber der Bank oder dem Leasinggeber erfüllen zu können.

Ein Sicherungsschein bestätigt dem Kredit- bzw Leasinggeber, dass die Versicherung des Schuldners gegenüber dessen Gläubigern haftet.
Der Sicherungsschein dient also der Absicherung der Gläubiger. Diese erwirbt durch die Urkunde somit auch die Rechte aus dem bestehenden Versicherungsvertrag, ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein.

Meist wird die Übergabe des Sicherungsscheins an den Leasing- bzw. den Kreditgeber vertraglich vereinbart.

Häufig werden teure elektronische Geräte oder Anlagen kreditfinanziert oder auch geleast. Somit ist man als Schuldner verpflichtet eine Versicherung (hier Elektronikversicherung) abzuschließen, um im Schadenfall die Verpflichtungen gegenüber der Bank oder dem Leasinggeber erfüllen zu können.

Ein Sicherungsschein bestätigt dem Kredit- bzw Leasinggeber, dass die Versicherung des Schuldners gegenüber dessen Gläubigern haftet. Der Sicherungsschein dient also der Absicherung der Gläubiger. Diese erwirbt durch die Urkunde somit auch die Rechte aus dem bestehenden Versicherungsvertrag, ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein.

Meist wird die Übergabe des Sicherungsscheins an den Leasing- bzw. den Kreditgeber vertraglich vereinbart.

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