Mit unserer Rechtsschutzversicherung erhalten Tätige in einem Heil- und Gesundheitsberuf eine besondere Absicherung im Falle von Rechtsstreitigkeiten. Die Rechtsschutzversicherung ist nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung zu verwechseln. In der Berufshaftpflichtversicherung hat der Rechtsschutz eine passive Rolle (wenn Sie einen Schaden verursacht haben werden, Sie vom Haftpflichtversicherer auch anwaltlich vertreten – PASSSIVER RECHTSSCHUTZ)

Wenn Sie Ihr eigenes Recht durchsetzen möchten und müssten, lässt sich das oftmals nur vor Gericht und mit Hilfe von Anwälten durchsetzen (AKTIVER RECHTSSCHUTZ)

Der eigene (private oder berufliche) Rechtsschutz übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten sowie etwaige Aufwendungen für Sachverständige. Ohne eigene Rechtsschutzversicherung besteht sonst für Sie ein nicht unbeträchtliches Kostenrisiko.

Was kann beim Berater in Sachen Rechtsschutz passieren?

Da gibt es sehr viele Ansatzpunkte:

  • Das zuständige Finanzgericht erhebt Anklage wegen vermeintlich nicht gezahlter Steuern.
  • Wegen wiederholter Unregelmäßigkeiten mussten Sie einem Angestellten kündigen. Beim Amtsgericht wird eine Kündigungsschutzklage angestrebt. Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei in der ersten Instanz die eigenen Kosten selbst. Diese Kosten werden dann von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
  • Die Berufsgenossenschaft nimmt nach einem Arbeitsunfall beim Praxisinhaber Regress.
  • Der Heilpraktiker muss sich gegen Fahrverbot, Führerscheinentzug usw. in Zusammenhang mit dem Dienstfahrzeug wehren.
  • Abwehr von gerichtlichen Ansprüchen nach der DSGVO.
  • Streitigkeiten wegen der Betriebserlaubnis.
  • Streitigkeiten mit dem Vermieter der Räume.