Ja.
Die Basisrente ist vor einer vorzeitigen Verwertung, z.B. im Falle von Arbeitslosigkeit, geschützt. Die Basisrente und die gezahlten Beiträge sind pfändungssicher. Das heißt, weder die Agentur für Arbeit, der Sozialhilfeträger oder eventuelle Gläubiger haben Zugriff.