In den Tarifen der Berufshaftpflichtversicherung, in welcher Familienangehörige  mitversichert sind, gilt:

Mitversichert sind

  • Ihr Ehepartner
  • Ihr Lebenspartner (im gleichen Haushalt und unverheiratet)
  • Unverheiratete minderjährige Kinder (auch Stief-/Adoptiv- und Pflegekinder)
  • Unverheiratete volljährige Kinder während Schul- und Berufsausbildung
  • Minderjährige Austauschschüler/Gastkinder im Haushalt
  • Geistig und/oder körperlich behinderte volljährige Kinder im Haushalt
  • Pflegebedürftige Familienangehörige im Haushalt
  • Hausangestellte