Wie bei allen anderen Schäden auch, werden wir die Abwicklung des Schadens übernehmen.
In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen „fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge“ einleiten.
Die Berufshaftpflichtversicherung stellt hierfür die Strafverteidigungskosten, auch schon im Vorverfahren, zu Verfügung.
Siehe auch die Frage zu unseren Leistungen bei einer Schadensersatzklage.