Für Tätige in einem Heil- und Gesundheitsberuf empfiehlt sich ein Haftpflichtversicherungsschutz bevor der erste Patienten behandelt wird.

Am besten auch vor Abschluss eines Mietvertrages, d.h. bevor Haftungsrisiken entstehen können.

Schon bei Einrichtung der beruflichen Räume (Praxis, Studio) beginnt die Haftung.
Beispiel: Beim Aufhängen eines Bildes in den neuen Räumen, wird versehentlich eine Wasserleitung angebohrt.

Keine Sorge, Ihr Versicherungsschutz wird schnell wirksam! Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages gewähren wir bereits einen vorläufigen Versicherungsschutz.

Um keine Stresssituation vor Start Ihrer Naturheilpraxis aufkommen zu lassen, können Sie den Startzeitpunkt für Ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz auch in die Zukunft datieren. Also zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Tätigkeit als Heilpraktiker.