Ein wichtiger Teil der Privathaftpflichtversicherung ist die sog. Forderungsausfallversicherung.
Ein zusätzlicher Versicherungsschutz wird gewährt, wenn Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen, ein Personen- Sach- oder Vermögensschaden zugeführt wird und gegen den Schädigen die Forderung nicht durchgesetzt werden kann.
Gründe sind:
– wenn der Schädigen über kein eigenes ausreichendes Vermögen verfügt
– bzw. keine Privathaftpflichtversicherung hat.