Ja, nach Vertragseinrichtung mit einem Monatsbeitrag von mindestens 10.- €, können Sie flexible einzahlen.
Sinnvoll ist es zu Ende Ihres Geschäftsjahres, nach Beurteilung der finanziellen Situation, spätestens jedoch zum 15.12., die Jahreseinzahlung zu leisten. So können Sie für das Versorgungswerk den vollen steuerlichen Effekt noch für das laufende Jahr erzielen.