Auch eine gelegentliche Tätigkeit im innereuropäischen Ausland ist versichert, falls der Praxissitz in Deutschland ist.

Vorträge sind über die bestehende Berufshaftpflichtversicherung in Deutschland und Europa bedingungsgemäß mitversichert.

Veranstaltungen sind innerhalb der Praxisräume mitversichert. Außerhalb der Praxisräume ist nach vorheriger Rücksprache Versicherungsschutz möglich. Hierbei ist darauf zu achten, ob Sie alleiniger Veranstalter für Ihre Tätigkeit sind oder ob Sie nur Teilnehmer an einer größeren Veranstaltung (Messe) sind.
Sollte eine Mitversicherung in der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht möglich sein, sind wir Ihnen gerne bei der Berechnung ein speziellen Veranstalterhaftpflicht behilflich.