Kann ich auch kosmetisch-ästhetische Behandlungen mit Fadenlifting versichern?
Vorausgesetzt Sie verfügen über den Nachweis einer Fortbildung zum Fadenlifting, können Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker gegen Beitragszuschlag um kosmetisch-ästhetische Behandlungen erweitern.
Die Aus- und Fortbildung muss insbesondere diese Punkte vermitteln:
- Injektionstechniken und erforderliche Hygienestandards
- Anforderungen an die Anamnese und Klärung möglicher Kontraindikationen vor Behandlungsbeginn und
- Erkennen von Behandlungskomplikationen und die zu ergreifenden Maßnahmen.