Vorausgesetzt Sie verfügen über den Nachweis einer Fortbildung zum Fadenlifting, können Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker gegen Beitragszuschlag um kosmetisch-ästhetische Behandlungen erweitern.
Die Aus- und Fortbildung muss insbesondere diese Punkte vermitteln:
– Injektionstechniken und erforderliche Hygienestandards
– Anforderungen an die Anamnese und Klärung möglicher Kontraindikationen vor Behandlungsbeginn und
– Erkennen von Behandlungskomplikationen und die zu ergreifenden Maßnahmen.