Beratung im Internet: Was ist erlaubt? Was muss ich beachten?

Die Integration des Internets in der Psychologischen Beratung ist in einigen Bereichen des Praxisalltags die Zukunft.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Aufklärung, Einwilligung, Diagnostik und Indikationsstellung in einem persönlichen Kontakt geschehen muss. Dadurch können Sie sich sicher sein, dass Ihr Gegenüber auch verstanden hat, was Sie ihm mitteilen möchten.

Auch Unklarheiten können dadurch beseitigt werden.

Zudem müssen Sie den Patienten über eventuelle Nebenwirkungen aufklären. Diese können bei einer Psychotherapie beispielsweise sein, dass sich der seelischeZustand kurzfristig verschlechtert und die Symptome zeitweise zunehmen.

Sollten Sie jetzt also webbasierte psychologische Interventionen vornehmen wollen, haben Sie dieselbe Pflicht zur Aufklärung.
Für Ihren Patienten und mit ihm zusammen sollten Sie einen Notfallplan erstellen, der ihm als Handlungsempfehlung für eine Krisensituation dient. Darin aufgeführt sollten die Kliniken in seiner Umgebung und auch Kontaktdaten von Krisendiensten sein.
Sollte sich während der Online-Beratung die Symptomatik Ihres Patienten verschlechtern und Sie können diese nicht während der Online-Sprechstunde auffangen, müssen Sie Ihren Patienten auf die einschlägigen Anlaufstellen in der Nähe seines Wohnortes hinweisen. Möglicherweise müssen Sie auch helfen, die evt. dann notwenige stationäre oder ambulante Psychotherapie zu veranlassen. Verlassen Sie sich hierbei auf Ihre professionelle Einschätzung.

Sie können ebenfalls das Beratungsangebot des VFP e.V.  oder des VUH e.V. nutzen.
Interview zum Thema mit Dr. Weishaupt, Verbandspräsident des VFP: Interview Online-Sprechstunde (PDF).

In einer Online-Beratung sollten Sie sich jederzeit klar und unmissverständlich ausdrücken und zudem „Beratung“ und „Therapie“ klar voneinander trennen. Missverständnisse treten vermehrt bei schriftlichen Konversationen auf. Achten Sie auf klare Ausdrucksweise und zeigen Sie Ihrem Patienten auch die Grenzen dieser webbasierten Beratung auf.

Holen Sie sich besonders oft die Bestätigung, ob Ihr Patient auch alles verstanden hat. Und schließen Sie mit ihm vor Beginn des Unternehmens einen Beratungsvertrag ab, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt.
TIPP: Hinweise zum Behandlungsvertrag finden Sie auf der Vereto-Seite zur Onlinesprechstunde.

Genau wie bei der analogen Beratung muss auch bei der digitalen eventuell eine Überprüfung bzw. Anpassung der Ziele durchgeführt werden.