Grundsätzlich ist es jedem Firmeninhaber selbst überlassen, seinen Betrieb gegen die Folgen von Schadenersatzansprüchen abzusichern.

Bei einigen Berufen, Heilpraktiker, oder ambulanten Pflegediensten, ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei Anmeldung zwingend vorgeschrieben. Viele Berufsverbände für Tätige in einem Heil- oder Gesundheitsberuf, schreiben Ihren Mitgliedern die Berufshaftpflichtversicherung sogar vor. Andere Berufsverbände empfehlen aus berufsethischen Gründen Ihren Mitgliedern die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) schreibt die Berufshaftpflichtversicherung zwingend vor!
Auch nach den gesetzlichen Bestimmungen §823 BGB sind Sie haftbar zu machen!