Ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der Continentale: ein doppelter Schutz!

Mit Ihrer Berufshaftpflicht bei der Continentale sind Sie in einem Streitfall rundum abgesichert.

Auf der einen Seite sorgt sie für die Befriedigung berechtigter Ansprüche gegen Sie und auf der anderen wehrt sie auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.

Zum besseren Verständnis nun ein Beispiel aus dem Alltag:
Sie arbeiten als Heilpraktiker, Coach, Yogalehrer oder Wellnesstrainer in der eigenen Praxis bzw. Studio.
Ihr Patient oder Klientstolpert im Flur und verstaucht sich dabei den Knöchel. Daraufhin kommt eine Klage auf Schmerzensgeld.

Wie unterstützen wir Sie daraufhin?

Die Berufshaftpflichtversicherung der Continentale prüft, ob Sie ein Verschulden triff und ob die Klage und die damit verbundene Schmerzensgeldforderung berechtigt ist.
Wenn Sie ein Verschulden trifft, werden die gegen Sie gerichteten Ansprüche geprüft und befriedigt, das heisst wir als Ihr Haftpflichtversicherer versuchen, den entstandenen Schaden finanziell „auszubügeln“.

Sollte das Schadenereignis nicht durch Ihr Verschulden entstanden sein, setzen wir alles daran, die Forderung abzuwehren. In einem solchen Fall gehen wir mit unseren Anwälten, auf unsere Kosten, in Ihrem Namen vor Gericht. Man spricht dabei von einer „passiven Rechtsschutzfunktion“ der Berufshaftpflichtversicherung

Je nach Absicherungswunsch bieten wir verschiedene Tarife mit verschiedenen Deckungssummen für Personenschäden und Sachschäden: 3 Millionen €, 5 Millionen € oder auch 10 Millionen €.
Unsere Empfehlung ist, dass Ihre berufliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung auch den privaten Bereich mit abdeckt, um evtl. Überschneidungen, wenn sich Ihr Betrieb in den privaten Räumen befindet, zu vermeiden.

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, welche Versicherung in Ihrem Beruf am besten zu Ihnen passt. Gerne können Sie auch einen Rückruftermin vereinbaren.